Kosten Ehevertrag
Unsere Rechtsanwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind streitwertabhängig.
Im Normalfall, also bei Eheleuten mit mittlerem Einkommen und durchschnittlichem Vermögen, entstehen gewöhnlich Kosten unter 300,- €.
Sie erhalten nach Ihrer Anfrage die genaue Kostenaufstellung per E-Mail.
Erst wenn Sie die dort aufgeführten Kosten akzeptieren, wird der Ehevertrag für Sie gefertigt.
Eines gilt hier in jedem Fall:
Die Kosten eines Ehevertrages stehen stets in einem guten Verhältnis zum erreichten Zweck.
Hinweis:
Wenn Sie Regelungen über den Güterstand, den Versorgungsausgleich oder den nachehelichen Unterhalt treffen ist notarielle Form erforderlich, damit der Ehevertrag wirksam wird.